Philipp Habegger

Philipp Habegger

Schiedsgerichtsbarkeit: mehr als eine blosse Alternative zur Streitbeilegung?

Die Schiedsgerichtsbarkeit hat sich in vielen Branchen und einer Vielzahl von Vertragstypen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit etabliert. Dies gilt insbesondere in internationalen Verhältnissen, in welchen sie zur Entscheidung von Streitigkeiten vielfach gar vorgezogen wird. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig: praktisch weltweite Vollstreckbarkeit des Schiedsspruches aufgrund internationaler Übereinkommen; weitgehend freie Möglichkeit der Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts, von Verfahrensordnung und Verfahrenssprache; fallspezifische Ausgestaltung des Verfahrensablaufes etc. Es gibt aber auch Aspekte, welche gegebenenfalls ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht als attraktivere Option erscheinen lassen.

Der Wettbewerb unter Schiedsplätzen und unter Schiedsgerichtsinstitutionen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wiewohl damit eine Harmonisierung von nationalen Schiedsverfahrensrechten und durch Schiedsinstitutionen herausgegebenen Schiedsordnungen einher ging, sind die Konsequenzen der Wahl von Schiedsort und Schiedsgerichtsordnung nicht zu unterschätzen. Sie manifestieren sich oft in Belangen, welche aus Informationsmaterial oder gar Fachliteratur nicht ohne Weiteres ersichtlich sind.

Schliesslich gilt es nebst Wahl von Schiedsort und Schiedsordnung einige wichtige Punkte bei der Formulierung der Schiedsvereinbarung zu beachten, um spätere Friktionen zu vermeiden. Dasselbe gilt nach Einleitung des Schiedsverfahrens für die Ausgestaltung des Verfahrens.

Eine tour d’horizon zu diesen Themenkreisen soll den Teilnehmenden behilflich sein, in Zukunft die optimale Wahl der Streiterledigungsmethode in internationalen Versicherungsprogrammen zu treffen und bei einer Wahl von Schiedsgerichtsbarkeit die Weichen richtig zu stellen.